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keine nachträgliche Steuererstattung bei privaten Exporten


Hin und wieder schicken uns Kunden welche Sendungen von uns an eine deutsche Adresse bekommen haben diverse Zollpapiere die einen Export der Ware belegen sollen und wollen das wir Ihnen die Mehrwertsteuer erstatten.

Wir weisen darauf hin, daß es nicht möglich ist für KFZ-Teile eine Steuererstattung im privaten Reiseverkehr zu erhalten.


Im Bereich KFZ-Teile sowie- zubehör gilt eine Sonderregelung des deutschen Umsatzsteuergesetzes, die die Erstattung der deutschen MwSt. an Privatpersonen nicht gestattet (Umsatzsteuergesetz §6 Ausfuhrlieferung, insbesondere Absatz 3 Nr. 1 und 2.) Dies betrifft alle Lieferungen von Waren zur Ausrüstung oder Versorgung von privaten Beförderungsmitteln.

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