Powerdynamo Anlagen und STVZO -
|
|
STVZO =
Straßenverkehrszulassungsordnung. Das ist jene
gesetzliche Vorschrift in Deutschland welche (allgemein gesagt) die
technischen Bedingungen regelt, unter deren Fahrzeuge am Straßenverkehr
teilnehmen dürfen.
Dabei enthält die STVZO in zunehmendem Maße keine ausformulierten
Bestimmungen mehr, sondern es wird immer wieder auf EU Richtlinien sowie
einige ECE Regelungen verwiesen.
|
Relevant sind aus unserer Sicht vor
allem folgende Punkte |
- §19
STVZO Betriebserlaubnis (einschließlich §20 STVZO
allgemeine Betriebserlaubnis)
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich
entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung
wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Was heist das für Powerdynamo Produkte?
1. Die von uns vertriebenen Anlagen sind ausdrücklich
ausschließlich zum Ersatz originaler Licht/Zündanlagen in Old- und
Youngtimer Motorrädern bestimmt, deren Motorcharakteristik nicht durch konstruktive Änderungen nachträglich beeinflusst wurde und
ändert diese Motorcharakteristiken auch nicht. Es wird keine wesentlich
höhere Motorleistung, kein Tuning erzielt. In einzelnen 50 Kubik
Fahrzeugen wo die originalen Zündanlagen Vorrichtungen zur
Drehzahlbegrenzung hatten, die mit dem Ersatz durch unsere Anlagen
entfallen verweisen wir ausdrücklich auf dem Umstand und die damit
verbundenen rechtlichen Konsequenzen.
Bei Powerdynamoanlagen welche Vorrichtungen zur Zündverstellung
(meist Fliehkraftregler, teils elektronische Zündboxen) ersetzen, sind
Vorrichtungen (elektronische Steuereinheit) implementiert, die sich an den
originalen Verstellcharakteristika orientieren. Diese Einheiten sind nicht nachträglich veränderbar.
2. Unsere Anlagen erhöhen signifikant die Verkehrstüchtigkeit und
-sicherheit des Fahrzeugs durch bessere Beleuchtung, deutlicheres Blinken,
eine stets kräftige Hupe und im Vergleich zu den betagten Originalanlagen
größere allgemeine Ausfallsicherheit.
3. Da mit unseren Anlagen keine wesentliche Änderung der
Motorcharakteristik bewirkt wird, verschlechtert sich das Abgas- und
Geräuschverhalten auch nicht. In den meisten Fällen dürfte sich das
Abgasverhalten sogar verbessern, da eine vollständigere Verbrennung
erfolgt.
|
- §
22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
In der Liste der bauartgenehmigungspflichtigen Teile dieses
Paragraphen sind Lichtmaschine und Zündung nicht aufgeführt (Der
Bezug Lichtmaschine in Punkt 22 verweist auf Fahrräder). Die in
der Liste aufgeführten Elemente der Beleuchtungs- und
Signaleinrichtung werden durch den Umbau auf Powerdynamo nicht primär
berührt. Es ist keine Änderung
der Lichtanlage. Es können sich ggf jedoch zu berücksichtigende
Momente ergeben auf die wir hier weiter unten im Text verweisen.
|
- §55a
STVZO elektromagnetische Verträglichkeit
schreibt scheinbar simpel vor, daß Fahrzeuge "den im Anhang zu
dieser Vorschrift genannten Bestimmungen über die elektromagnetische
Verträglichkeit entsprechen " müssen.
Im Anhang ist dabei insbesondere die Richtlinie
2004/104/EG über die Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit)
von Kraftfahrzeugen genannt. Diese allerdings ist alles andere als
simpel.
"Elektromagnetische Verträglichkeit" bedeutet dabei die
Fähigkeit eines Fahrzeugs oder Bauteils oder einer
selbstständigen technischen Einheit in der elektromagnetischen Umwelt
zufriedenstellend zu funktionieren, ohne dabei selbst
elektromagnetische Störungen zu verursachen die für alles in dieser
Umwelt unzumutbar wären.
Für den Hausgebrauch ist auf jeden Fall ersichtlich, daß die Zündanlage
zum Schutz des Rundfunk- und Fernsehempfangs in der
Umgebung des Kfz durch Herabsetzung der Störfeldstärke funkentstört sein
muss. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten,
entweder durch einen Blechmantel am Kerzenstecker mit darauf
eingeprägten Angaben, oder durch einen im Inneren des Steckers
eingelassenen Entstör-Widerstand (mit Angabe des Widerstandswertes),
oder durch ein Zündkabel, dessen Aufbau den Entstörvorschriften
genügt oder Zündkerzen, die einen Entstörwiderstand enthalten und
deshalb in ihrer Typbezeichnung meist ein "R" enthalten.
|
Der Hersteller unserer elektronischen Komponenten, VAPE hat
die für die Zündanlagen verwendeten elektrischen und
elektronischen Komponenten durch
den zentralen Technischen Zulassungsdienst in Prag auf
Übereinstimmung mit den Vorschriften der Richtlinien 10R-04
1421/1424/1425/1426/1427 (elektromagnetische Verträglichkeit) testen
lassen. Alle Materialien haben die Tests bestanden und
entsprechende offizielle Zertifikate wurden erteilt. Alle Teile
werden seit Produktionsdatum September 2014 mit E8 10R-04 xxxx gekennzeichnet werden um dies zu
belegen. Beispiel siehe
hier |
|
- §
23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
Im Leitfaden der GTÜ zur
Begutachtung von Oldtimern gemäß §23 STVZO vom 28.01.2007
lautet es unter
3.2.3.1. "Der Umbau auf eine kontaktlose Zündanlage ist
zulässig"
3.2.7.2. "Eine Umrüstung von 6V-Betriebsspannung auf
12V-Betriebsspannung ist dann zulässig, wenn sie fachgerecht
ausgeführt ist"
Hinweis: Neue
Oldtimer-Richtlinie
Im Verkehrsblatt Heft
7/2011 Seite 257 wurde die neue Richtlinie für die Begutachtung von
Oldtimern nach § 23 StVZO vom 6. April 2011 bekannt gegeben.
Neu,
so der Bundesverkehrsminister, ist, dass auf eine Bewertungsskala aus
Gründen der Vereinfachung zukünftig verzichtet wird, da für die
Zuteilung eines Oldtimerkennzeichen unerheblich. Das positiv
abgeschlossene Gutachten sei für die Zulassungsbehörde ausreichend.
Die Tätigkeit des Sachverständigen werde damit auf das Notwendige
reduziert.
|
|
Hier einige praktische Hinweise im STVZO Zusammenhang mit unseren
Angeboten
|
wenn Sie
ohne Batterie fahren wollen, was die Mehrzahl unserer Systeme technisch
zulässt, wäre zu prüfen ob Baujahr (Oldtimer, siehe oben) und
Bauart/Verwendung (z.B. reines Sportmotorrad ohne Straßenzulassung) das
gestatten.
Lesen Sie dazu unsere Informationen zum
Fahren ohne Batterie.
Auf jeden Fall aber wird Standlicht nicht
möglich sein, was natürlich die Sicherheit stark beeinträchtigt.
|
wenn Sie ein Wechselstromsystem
(AC System) kaufen/gekauft haben, kommen neben der Tatsache das hier
keine Batterie möglich ist weitere Momente ins Spiel:
- Sie haben keine richtige Hupe, sondern eine Schnarre
oder Ballhupe
- Sie blinken, so vorhanden, abwechselnd
vorn und hinten
Das muss so in Ihren Fahrzeugpapieren eingetragen sein bzw dem schon vorhandenen
Sachstand entsprechen.
|
bezüglich der Fernentstörung zum Schutz des Rundfunk- und Fernsehempfangs in der
Umgebung des Kfz durch Herabsetzung der Störfeldstärke schreibt §55a der STVZO
vor, daß die Zündanlage funkentstört sein muss.
- hier sind entweder geschirmte Kerzenstecker mit eingebautem
Entstörwiderstand, oder
- Zündkerzen mit eingebautem Entstörwiderstand zu verwenden
- Entstörmittel in Fahrzeugen, die vor dem 1.1.1962 zugelassen worden
sind, müssen nicht mit dem Funkschutzzeichen gekennzeichnet sein.
D.h. ungeschirmte Zündkabel mit
angebrachten ungeschirmten Steckern ohne Entstörwiderstand dürfen nicht im Straßenverkehr verwendet werden.
Sollten dem Ihnen gelieferten System solche Kabel beiliegen, weil es
z.B. für ein Sportsystem (Dirtbike) ist, welches normal nicht im Bereich der STVZO
verwendet wird, Sie das Fahrzeug aber im Straßenverkehr nutzen
wollen,
- tauschen Sie das Kabel bitte gegen ein normale mit geschirmtem
Kerzenstecker, oder
- verwenden Sie eine Kerze mit eingebauten Widerstand (keinesfalls
aber beides! Das würde nur zu Störungen, vor allem schwerem Starten
des Motors führen)
|
|
Zurück |