Powerdynamo brings new ignition & light |
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Fahren ohne Batterie,
tolle Sache! Aber was sagt der
TÜV dazu, wenn kein Standlicht funktioniert?
Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, auf den Einsatz einer Bordbatterie zu verzichten. Die meisten Powerdynamo Systeme sind durchaus auch in der Lage, auf die Batterie zu verzichten. Dann aber kommt irgendwann der Besuch beim TÜV und dort wird oft verlangt: Standlicht muss sein. Wir haben uns daher mit dieser Frage an das Technologiezentrum Verkehrssicherheit, Arbeitsgebiet Motorrad beim TÜV Rheinland gewand, wo man die Frage freundlicher Weise auf die Tagesordnung des Sonderausschuß Zweiradfahrzeuge im September 2004 setzte. Zum Ergebnis dieser Beratung wurden wir nun wie folgt informiert: |
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Ein Oldtimermotorrad kann auch ohne Batterie betrieben werden, wenn die Funktion aller Einrichtungen auch im Leerlauf unter ungünstigsten Bedingungen (Licht an, Bremse betätigt, Blinker muß trotzdem einwandfrei arbeiten) gewährleistet ist. |
Powerdynamo Systeme bieten mit ihren meist 100 oder mehr Watt (manche 6 Volt Systeme 75W) Lichtleistung die technischen Voraussetzungen zur Erfüllung dieser Anforderungen. | |
Stellt sich die Frage, wann ist ein Oldtimer ein Oldtimer? Auch dazu findet sich beim TÜV Rheinland eine klare Antwort: | |
Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt und als
"kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" zu bewerten sind ... ! Was ist ein Kulturgut? Hierzu muss der Fahrzeughalter gemäß § 21c der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen" eine TÜV-Expertise einholen. Die TÜV-Experten checken dabei, ob der Veteran noch gut in Schuss ist und sich weitgehend im Originalzustand befindet beziehungsweise fachmännisch restauriert wurde. |
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Die kompletten Informationen darüber was bei der Oldtimer-Zulassung zu beachten ist, auch zu Oldtimer-Kennzeichen, Rotes Dauerkennzeichen, Saisonkennzeichen, reguläre Zulassung finden sich auf einer speziellen Webpage des TÜV Rheinland! | |