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Endverbraucher
sind zur Rückgabe gebrauchter KfZ-Batterien gemäß
§ 7 BattV
gesetzlich verpflichtet.
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Endverbraucher
haben beim Kauf einer neuen Batterie ohne Rückgabe einer
gebrauchten ein Pfand von Euro
7,50 zu hinterlegen, welches bei Rückgabe
einer gebrauchten KfZ-Batterie erstattet wird.
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KfZ-Batterien
enthalten Blei und dürfen daher nicht mit dem Hausmüll entsorgt
werden. Hierzu sind sie mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne
mit dem Zusatz Pb (Blei) versehen.
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KfZ-Batterien
können dem Verkäufer an seiner Verkaufsstelle
unentgeltlich zurück gegeben werden.
Auf Grund
der Gefahrengutverordnung jedoch nicht im Versand.
Da dies sicher für
Sie unpraktisch sein wird bei uns persönlich vorbeizukommen, empfehlen
wir Ihnen, die Batterie bei
Ihrer örtlichen
Annahmestelle (Auskunft
erhalten Sie am Umwelttelefon Ihres Landkreises) entsorgen
lassen, denken Sie bitte daran, den
Pfandgutschein dort
abstempeln zu lassen - den Betrag erhalten Sie dann
natürlich
von uns zurück, wenn Sie uns den abgestempelten Pfandgutschein zukommen
lassen.
ACHTUNG: Eine Rücknahme
von Altbatterien auf dem postalischen Wege ist aus Sicherheitsgründen
leider nicht möglich.
Aus logistischen Gründen können wir nicht zwischen Endverbrauchern
(für die die BattV gilt) und Wiederverkäufern unterscheiden und
belasten beide mit dem Pfand.
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