Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben; Ersatzteilgeschäft
Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das
Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr
- dessen Namen oder Anschrift zu benutzen,
- ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen
oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von
Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit,
ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer
Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder
- die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die
Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer
Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist,
sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.
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